Quellehttp: http://www.net-tribune.de/article/221208-38.php

Claudia Heine
Keine Erhöhung von Hartz-IV
SOZIALES
Der Bundestag hat eine Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze abgelehnt. Mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und FDP wurden am 19. Dezember zwei Anträge von Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen abgewiesen, mit denen beide Fraktionen eine Anhebung der Regelsätze beim Arbeitslosengeld II (ALG II) und bei der Sozialhilfe erreichen wollten.

Der Antrag der Grünen (16/7113), der wie jener der Linken (16/7040) bereits Ende 2007 erstmals beraten worden war, forderte, die Anpassung der Regelsätze künftig an den Lebenshaltungskostenindex zu koppeln. Die Praxis, die Anpassung an die Entwicklung der Renten zu koppeln, sei realitätsfern. Zudem forderten die Grünen, die Regelsätze für Kinder und Jugendliche auf eine neue Berechnungsgrundlage zu stellen.

Die Linksfraktion hatte argumentiert, dass über 7 Millionen Menschen, die ALG II und Sozialhilfe beziehen, von Armut bedroht seien. Die Regelsätze seien zu niedrig, um die notwendigen Bedarfe zu decken, so die Fraktion. Sie forderte deshalb deren Erhöhung auf 435 Euro. In einem dritten, ebenfalls abgelehnten Antrag (16/8761), hatten die Grünen ihre Vorschläge zum Kampf gegen Kinderarmut konkretisiert. Sie forderten darin unter anderem, armen Kindern kostenloses Schulessen bereitzustellen und ihnen die Teilnahme an kommunalen Sport- und Musikangeboten zu gewähren.

Union und SPD kritisierten, den Anträgen fehle ein Gesamtkonzept zur Bekämpfung der Kinderarmut, zudem sei die Herleitung der Forderungen nach einer Erhöhung der Regelsätze nicht nachvollziehbar. Die FDP begründete ihre Ablehnung unter anderem damit, dass bei mehr Bargeld in Form eines höheren Kinderregelsatzes nicht gewährleistet sei, dass dieses Geld auch tatsächlich in den Bedarf der Schulkinder fließe.

Ausdruck aus dem Internet-Angebot der Zeitschrift "Das Parlament" mit der Beilage "Aus Politik und Zeitgeschichte"
Ausgabe 52 vom 22.12.2008
© Deutscher Bundestag und Bundeszentrale für politische Bildung, 2008.

Wie kann man einem Kind, das von HarzIV lebt, ein Geschenk machen? Geldgeschenke zur Erfüllung eines besonderen Geburtstagswunschs beispielsweise, könnten als "Einkommen" gelten und zu einer entsprechenden Kürzung der Unterstützung führen.

http://frontal21.zdf.de/ZDFde/inhalt/11/0,1872,7273803,00.html